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Benötige ich eine Baugenehmigung für meinen Carport oder Terrasse?
Okt142021

Benötige ich eine Baugenehmigung für meinen Carport oder Terrasse?

Ein Carport ist eine praktische Ergänzung für Ihr Zuhause. Ihr Auto, Motorrad oder die Fahrräder der Familie bleiben vor Regen und Schnee geschützt und sind damit jederzeit einsatzbereit. Der nachträgliche Bau eines Carports auf Ihrem Grundstück sollte vorher gut überlegt sein. Nicht jeder Carport kann ohne behördliche Genehmigung einfach aufgestellt werden.

Die Terrasse ist im Sommer ein beliebter Treffpunkt für die ganze Familie. Wenn draußen die Sonne scheint, macht es Spaß, auf der Terrasse zu feiern oder gemeinsam etwas Leckeres zu essen. Den nachträglichen Anbau für Ihre Terrasse sollten Sie überlegt planen. Denn auch bei Terrassen gibt es in einigen Fällen die Auflage, behördliche Genehmigungen einzuholen.

Wir mochten Sie mit den wichtigsten Bestimmungen für Carport und Terrasse in unserem Ratgeber vertraut machen.

Was sollten Sie beim Bau eines Carports in Bezug auf die Baugenehmigung beachten?

Die Antwort auf diese Frage ist nicht ganz einfach. Die rechtlichen Grundlagen werden je nach Bundesland individuell in der jeweiligen Landesbauordnung festgelegt. Zusätzlich haben Städte und Gemeinden ein Mitspracherecht in Bezug auf die Bebauung in Ihrem Einflussgebiet. Ob ein Bauantrag mit Genehmigung erforderlich ist, erfahren Sie am besten durch eine telefonische oder schriftliche Anfrage bei der zuständigen Baubehörde.

In vielen Fällen besteht Verfahrensfreiheit oder es gibt vereinfachte Regelungen bezüglich der Genehmigung von Carports. Meist sind es die Faktoren:

Größe des Carports

Beschaffenheit des Carports

Standort des Carports

die es erforderlich machen, dass ein Bauantrag gestellt werden muss, auf den anschließend die Baugenehmigung erfolgt.

Wie verhält es sich mit einer Baugenehmigung beim nachträglichen Bau einer Terrasse?

Bei Terrassen gibt es vier unterschiedliche Möglichkeiten bei der Bauausführung. Das sind im Einzelnen:

  • Terrasse als bauliche Nebenanlage
  • Unterkellerte Terrasse als Teil des Gebäudes
  • Überdachte Terrasse als bauliche Anlage
  • Dachterrasse

Im ersten Fall kann auf eine Baugenehmigung verzichtet werden, solange die Grenzabstände zum Nachbarn eingehalten sind. Das gilt allerdings nur, solange es sich bei der Terrasse um eine Aufschüttung handelt und keine Verbindung mit dem Haus hergestellt wird.

In den anderen drei Fällen entsteht durch die neu angelegte Terrasse eine direkte Verbindung mit dem Haus. Das erfordert einen Bauantrag vom Architekten mit anschließender Genehmigung durch die Baubehörde.

Welche Auflagen können bei einer Baugenehmigung für Carport oder Terrasse auf Sie zukommen?

Wenn Sie für Ihren Carport oder Ihre Terrasse eine Baugenehmigung benötigen, kann ein Architekt den Bauantrag in Ihrem Namen stellen. Der Fachmann weis genau Bescheid und achtet auf diese Besonderheiten:

  • Entsprechen die Abstände zum Nachbargrundstück den Regeln?
  • Wurden die Auflagen des Brandschutzes berücksichtigt?
  • Liegt die Höhe der Wand des Carports im Rahmen der Grenzwerte?
  • Wurden Vorschriften im Bereich Denkmalschutz eingehalten?
  • Gibt es Umweltschutzregelungen, die zu beachten sind?


Die Mitarbeitenden in den Baubehörden sind freundlich und klären Sie gerne darüber auf, wie Sie Ihren Carport oder Ihre Terrasse am besten aufbauen können.

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